Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Quelle: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann

Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. Ich bin ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Der Ausschuss gibt als einer der wichtigsten des Parlamentes, schließlich werden hier die Weichen für den Sozialstaat gestellt.
In der 17. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingesetzt. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamem Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt.
In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden.
Um sich ein Bild bestimmter Sachverhalte zu machen, lassen sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen informieren.

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigt sich hauptsächlich mit den Bereicheen Arbeitsmarktpolitik, Renten und Sozialsystem. Auch die Behindertenpolitik spielt eine zentrale Rolle im Ausschuss. Die SPD-Bundestagsfraktion ist mit neun Abgeordneten vertreten.

Zur Vorbereitung der Arbeit beraten sich die SPD-Abgeordneten in einer Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales. Sprecherin ist meine Kollegin Anette Kramme, MdB.
In der AG planen wir im Kreise der SPD-Abgeordneten eigene Initiativen und stimmen unsere Standpunkte und Forderungen ab bei allen Themen, die später im Ausschuss oder Plenum diskutiert werden sollen.
Das zentrale Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik entlang der sozialdemokratischen Grundwerte Gerechtigkeit und Solidarität zu gestalten. Die Sozialpolitik muss dafür sorgen, dass jeder die Hilfe bekommt, auf die er angewiesen ist. Die Arbeitsmarktpolitik muss so ausgerichtet werden, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung bleiben oder neu einsteigen können, denn Arbeit bedeutet Sicherung des Lebensunterhaltes und Teilnahme am sozialen Leben. Auch in der Wirtschaftskrise müssen wir deshalb an die Zeit danach denken. Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften sind das A und O der Arbeitsmarktpolitik.

Die Sicherung und Weiterentwicklung der Arbeitnehmerrechte hat für uns eine hohe Bedeutung. Tarifautonomie, Mitbestimmung und Kündigungsschutz sind unverzichtbare Bestandteile des Sozialstaates und positive Standortfaktoren, für die wir eintreten. Auch der Datenschutz wird immer relevanter. Wir treten ein für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.

In der Behindertenpolitik werden wir weiter daran arbeiten, das Umfeld für eine umfassende Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Dies ist für mich als Behindertenbeauftragte der SPD-Fraktion ein Arbeitsschwerpunkt.

In der Rentenpolitik wollen wir, dass möglichst viele gesund bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Wo dies nicht geht, brauchen wir aber Spielraum, um flexible Übergänge gestalten zu können. Das gilt insb. für diejenigen, die viele Jahre unter harten und besonders belastenden Bedingungen gearbeitet haben.
Zusätzlich zur regulären AG bilden wir zeitweilig Unterarbeitsgruppen. Hier können wir einzelne Themen vertiefter behandeln. Eine aktuelle Unterarbeitsgruppe befasst sich zum Beispiel mit den Regelsätzen bei ALG II.

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