Nationale Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen NAKOS wird nicht weiter gefördert
Viele kennen die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), die einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und damit auch zur Prävention leistet. Dieses Jahr ist leider traurige Gewissheit geworden, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Projektförderung von NAKOS in 2010 einstellt.
Die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt, MdB sagte dazu: “Wir sehen Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen als einen unverzichtbaren Bestandteil und als eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements an. Sie sind für die Gesellschaft und für viele Familien nicht wegzudenken, da sie familienergänzend und –entlastend wirken”. Die NAKOS koordiniert die Selbsthilfegruppen und –kontaktstellen fach-, themen- und trägerübergreifend. Sie wurde seit 1992 vom BMFSFJ gefördert, zuletzt 2009 mit 260.000 Euro (das machte knapp 40 Prozent des Gesamtetats von NAKOS aus). Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Projektförderung durch das BMFSFJ weiterläuft. Wäre es nach dem Willen des Ministeriums gegangen, wäre diese Förderung schon 2007 eingestellt worden.
Bei den diesjährigen Haushaltsberatungen ist der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion auf Weiterförderung in Höhe von 260.000 Euro mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion abgelehnt worden. Das mangelnde Interesse der Regierungskoalition an einer starken Infrastruktur für Selbsthilfegruppen ist ein Tiefschlag.
Schmidt dazu: “Wir sind auch darüber empört, wie Schwarz-Gelb die Prävention systematisch schwächt: Die Regierungskoalition kürzt ungehemmt Präventions- und Aufklärungsprogramme im Gesundheitsressort und lehnt weiterhin ein Präventionsgesetz ab. Sie setzt lieber auf Reparatur statt auf Vorbeugung”.
Bundesregierung hat nur leere Worte für behinderte Menschen übrig
In ihrer letzten Rede vor dem Deutschen Bundestag hat die Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen festgestellt, dass es gelte „auf die Stärken der Menschen zu schauen“, denn man brauche Jeden und Jede im Arbeitsmarkt. Über die Zukunft der Politik für Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen hat sie leider wieder einmal kein Wort verloren.
„Das sind schöne Worte, leider meint die Ministerin damit wohl kaum die Menschen mit Behinderung, denn denen gibt man ja ständig zu verstehen, dass man sie am Arbeitsmarkt nicht braucht. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Bundesregierung die Integration mit Füßen tritt in dem sie bspw. nicht verhindert, dass öffentliche Ausschreibungen die gewachsene Struktur der Integrationsfachdienste zerstören. Also wieder einmal leere Worte von einer Regierung, die nach einem knappen halben Jahr noch nicht hat erkennen lassen, wie sie die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit und Armut von Menschen mit Behinderung bekämpfen will“, so die Behindertenbeauftragte Silvia Schmidt heute in Berlin.
Schmidt weiter: „Es darf nicht sein, dass der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu benutzt wird, Zeit zu schinden, alte Strukturen einfach umzubenennen anstatt Inklusion umzusetzen, wie z.B. die Förderschulen in Baden-Württemberg, und wichtige Felder wie die Teilhabe am Arbeitsleben, die Pflege, die Heil- und Hilfsmittelversorgung oder das Betreuungsrecht unbeachtet zu lassen“.
Für die großen Ziele des Koalitionsvertrages ist bis jetzt tatsächlich wenig getan worden. Die SPD fordert deshalb, dass bis Jahresende längst überfällige Projekte wie die Elternassistenz, die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder mit Behinderung, die Förderung umfassender Barrierefreiheit auch und besonders im Arbeitsmarkt vorangetrieben werden und will dazu eigene Vorschläge vorlegen. Dabei werden die Betroffenen nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ weiter ohne Abstriche beteiligt.
Einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen!
Anläßlich der heutigen Vorstellung des rheinland-pfälzischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erklären die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt:
Mit dem Aktionsplan der Landesregierung zieht Rheinland-Pfalz als erstes deutsches Bundesland die Konsequenzen aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese UN-Konvention, die für die Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich ist, entwickelt aus den unteilbaren Menschenrechten Ansprüche für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen: Für alle Lebensbereiche ist zu untersuchen, welche Maßnahmen notwendig sind, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Es ist dabei kein Zufall, dass mit Rheinland-Pfalz ein SPD-regiertes Bundesland die Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Konvention einnimmt: Es war die SPD, die Ende der 90er Jahre den Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik („Weg von der Fürsorge, hin zur echten Teilhabe“) eingeleitet hat. In dem Aktionsplan definiert Rheinland-Pfalz für die zentralen Bereiche menschlichen Lebens („Erziehung und Bildung“, „Arbeit“, „Wohnen“, „Kultur, Freizeit und Sport“, „Gesundheit und Pflege“, „Schutz der Persönlichkeitsrechte“, „Interessenvertretung“, „Mobilität und Barrierefreiheit“ und „Barrierefreie Kommunikation und Information“) konkrete Ziele und Maßnahmen, um die Forderung der UN-Konvention nach einer faktischen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit Leben zu erfüllen. Der Aktionsplan benennt dabei klare Verantwortlichkeiten in der Landesregierung. Politik wird damit verbindlich, anstatt nur wolkige Absichtserklärungen abzugeben.
Dabei ist klar, dass nicht nur die Landesregierung in der Pflicht ist: Auch Kommunen, Kirchen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und die Selbsthilfe behinderter Menschen sollen ihre Vorschläge in einem laufenden Prozess einbringen, um so den umfassenden Aktionsplan für das Land Rheinland-Pfalz zu schaffen.
Vergleicht man diesen Aktionsplan mit den bisherigen Aktivitäten der Bundessozialministerin von der Leyen, so fällt das Resultat ernüchternd aus: Wann die Bundesregierung einen Aktionsplan vorstellt, in dem sie ihre Maßnahmen nicht nur am Reißbrett aufzeichnet, sondern konkret darlegt, ist noch völlig unklar. Für die Bundesrepublik Deutschland, die 2009 das Ratifikationsverfahren zur Anerkennung der UN-Konvention abgeschlossen hat, ist das peinlich.
Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt (SPD) begrüßt Einigung zur SBG II-Strukturreform – Verfassungsrechtliche Absicherung der JobCenter in Sicht
Nach langen Verhandlungen hat sich die interfraktionelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 20. März 2010 in den zentralen Fragen der SGB II-Neuorganisation verständigt. Damit kann die von der schwarz-gelben Bundesregierung ursprünglich im Koalitionsvertrag festgelegte getrennte Aufgabenwahrnehmung abgewendet werden. Die bewährte Zusammenarbeit in den JobCentern kann auch nach dem 31.12.2010 fortgeführt werden und soll verfassungsrechtlich abgesichert werden.
„Es ist ein guter Kompromiss für die Langzeitarbeitslosen in unserem Land, der auf Grundlage von Gesetzestexten durch die Spitzen der Bundestagfraktionen, die Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw Tillich und die Bundesministerin Ursula von der Leyen vereinbart werden soll,“ so Silvia Schmidt. „Erneut steht die Frage im Raum, ob die CDU/CSU-Fraktion den erzielten Kompromiss aus ideologischen Gründen – wie bereits im vergangenen Jahr – scheitern lässt“, so Schmidt weiter.
Der Regelfall zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen, der im Grundgesetz abgesichert wird, ist die Betreuung, Hilfe und Vermittlung aus einer Hand durch die Bundesagentur für Arbeit und Kommune in gemeinsamen Einrichtungen (JobCentern). Die Bedingungen für die Arbeit in den JobCentern werden verbessert, z.B. durch eine stärkere Rolle des Geschäftsführers und der Trägerversammlung, eigene Personalvertretung sowie einen stabilen Personalkörper. Es war bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht durchsetzbar, für die ARGEN-Nachfolge – wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen – Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) als Anstalten des Öffentlichen Rechts einzurichten. Die optimierten JobCenter sollen aber durch eine Reihe von gesetzlichen Regelungen weitgehend die Funktionalität der ZAG´s erhalten.
Gegen den Widerstand von Schwarz-Gelb ist es gelungen, einen verbindlichen Personalschlüssel im SGB II zu verankern. Dieser beträgt für Arbeitssuchende bis 25 Jahren 1 zu 75 und bei Arbeitssuchenden über 25 Jahren 1 zu 150. Ein ausreichendes Betreuungsverhältnis von Vermittlerinnen und Vermittlern zu Arbeitssuchenden ist ein wesentlicher Punkt, um in der Praxis Langzeitarbeitslose besser auf ihrem Weg zurück in Arbeit zu unterstützen.
Teil des Verhandlungsergebnisses ist zudem, dass die von den Regierungsfraktionen verhängte Sperre von 900 Mio. Euro in der Arbeitsmarktpolitik für das laufende Haushaltsjahr aufgehoben wird. Dies soll bald möglichst im Haushaltsausschuss beantragt werden. Es wurde vereinbart, mit den Gesetzentwürfen auch eine Entschließung einzubringen, in der sich der Deutsche Bundestag für eine Verstetigung der arbeitsmarktpolitischen Mittel in den nächsten Jahren ausspricht.
In einem begrenzten Umfang kann die Betreuung von Langzeitarbeitslosen auch künftig von Optionskommunen wahrgenommen werden. Das bedeutet: die bestehenden Optionskommunen werden entfristet und eine moderate Erweiterung ermöglicht. Dies geschieht mit einem grundgesetzlich verankerten Deckel sowie nach harten Zulassungskriterien. Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine 2/3-Mehrheit in den Kommunalparlamenten. Die Zahl der Optionskommunen wird auf höchstens 25 Prozent der Aufgabenträger begrenzt, d.h. maximal 110 Optionskommunen in Deutschland. Es wird also keine Wahlfreiheit für die Kommunen geben. JobCenter und Optionskommunen werden künftig nach einem einheitlichen Verfahren über Zielvereinbarungen gesteuert. Das trägt zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland bei und führt zu einer verbesserten Transparenz und Kontrolle der Mittelverwendung.

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