Mit dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) hat die rot-grüne Bundesregierung ein modernes und bürgernahes Recht für Menschen mit Behinderung geschaffen. Es ersetzt das Paradigma der FÜRSORGE durch das der SELBSTBESTIMMTEN TEILHABE. Es garantiert ein Wunsch- und Wahlrecht für die Empfänger von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Seine Philosophie ist durch die im SGB IX etablierten Instrumente und Prinzipien ganz konkret erlebbar:
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Das trägerübergreifende Persönliche Budget
Menschen mit Behinderung haben ab dem 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf Geld- und Sachleistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Als Experten in eigener Sache können sie…
…den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich / selbständig / autonom regeln,
…selbst entscheiden, welche Hilfen für sie optimal sind und wer sie erbringen soll und werden somit selbst bestimmte Käufer / Kunden / Arbeitgeber.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kompetenzzentrums des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder auf der Homepage des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung.
Infoblatt “Trägerübergreifendes Persönliches Budget” (einfache Sprache)
Broschüre “Persönliches Budget” (pdf) herunterladen
Broschüre “Persönliches Budget in einfacher Sprache” (pdf) herunterladen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Es ist verpflichtend für alle Betriebe. Ziele sind Prävention und Rehabilitation, um…
den Verlust des Arbeitsplatzes verhindern,
die Arbeitskraft zu erhalten bzw. wiederherstellen und
Menschen mit Behinderungen möglichst in den ersten Arbeitsmarkt integrieren.
Statt Entlassung: Frühzeitig intervenieren und gezielt helfen!
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Volle selbstbestimmte Teilhabe
Behinderte und ältere Menschen sollen in ihrer eigenen Wohnung bzw. in ihrem gewohnten Umfeld leben dürfen und leben können! Nach der DEvise “Daheim statt Heim”. Zur Verwirklichung des gesetzlich verbürgten Wunsch- und Wahlrechts des SGB IX müssen sie die nötige Unterstützung erhalten:Menschen mit Behinderung müssen durch ein ambulantes Dienstleistungs- und Unterstützungssystem in die Lage versetzt werden, ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Einrichtungen auf ihren Wunsch hin führen zu können. Dies hat Auswirkungen in allen gesetzes- und verwaltungstechnischen Regelungen: auf diese Weise kommt die Unterstützung zum Menschen und nicht umgekehrt.
In diesem Zusammenhang ist es unsere erste Aufgabe, das gesamte System der Rehabilitationsleistungen auf den Prüfstand zu stellen und ein Gesetz zu schaffen, das Leistungen ganz oder teilweise einkommens- und vermögensunabhängig, personenzentriert und barrierefrei zur Verfügung stellt. Daher ist es mein Ziel, das SGB IX zum Leistungsgesetz weiter zu entwickeln. Über Fragen der Kostenbeteiligung von Bund und Ländern, der Zuständigkeiten und der Vereinheitlichung der Leistungsansprüche müsste im Vorfeld zu einem Gesetzgebungsverfahren ausgiebig diskutiert werden. Eines ist klar: das Leistungsrecht der Teilhabe und Rehabilitation kann nicht so bleiben wie es ist, da die fortschrittlichen Prinzipien des SGB IX in der Verwaltung bisher weitgehend unbeachtet bleiben.

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