Logo der Bundesinitiative "Daheim statt Heim"DAHEIM STATT HEIM

Gemeinsam mit Wissenschaftlern, Trägern großer sozialer Einrichtungen, Journalisten, Politikern und Betroffenen hat Frau Silvia Schmidt, MdB, am 1. Dezember 2006 die Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ gegründet. Sie möchte in Deutschland ein Umdenken anstoßen und die Kräfte in Deutschland bündeln, die den Baustopp für neue Heime und den Abbau bestehender Heimplätze fordern.

Mit der Schaffung des SGB IX wurde der Fürsorgegedanke durch den Teilhabegedanken abgelöst. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird zwar von Vielen gerufen, doch von Wenigen ernst genommen und umgesetzt. Im Gegenteil: stationäre Angebote sind zu oft die einzige Alternative für ältere und behinderte Menschen, Unterstützungsleistungen zu erhalten. Zu wenig pflegebedürftige Menschen haben die Möglichkeit, in ihrem eigenen Zuhause zu leben, weil die entsprechende Infrastruktur in den Gemeinden fehlt. Ein chices barrierefreies Appartement kann sich wohl nur ein sehr geringer Prozentsatz der Bevölkerung im Alter oder bei einer Behinderung leisten.

Es gibt schon Angebote und verschiedene Ansätze, aber der Bedarf an ambulanten Angeboten und Dienstleistungen ist erheblich größer. Im Bereich der älteren Menschen ist die Situation sicher eine andere als bei behinderten Menschen. Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben haben aber ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger.

Gemeindenahe Angebote und Dienstleistungen für das Leben älterer Menschen und behinderter Menschen haben schon viele europäische Länder – darunter Dänemark und Schweden – erkannt. In Deutschland ist dies noch nicht angekommen. In Schweden werden seit 30 Jahren bestehende Bedarfe konsequent auf der Basis der Selbstbestimmung und der Wahlfreiheit befriedigt. Hierzulande werden dagegen weiterhin große Einrichtungen gebaut und „deren Qualität“ gesichert. Das ist keine akzeptable Leitlinie.

Die Veränderungen, die unsere Gesellschaft aufgrund der demographischen Verhältnisse in den nächsten Jahrzehnten erwartet, verlangen uns einen veränderten Umgang mit den Betroffenen ab. Obwohl das SGB IX mit persönlichem Budget, Teilhabe- und Präventionsgedanken sowie Wunsch- und Wahlrecht die Richtung vorgibt, wird die Umsetzung durch die Bürokratie der Kostenträger und anderer Akteure gebremst. Die von Deutschland gezeichnete UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gilt gleichermaßen für ältere Menschen, die das Wunsch- und Wahlrecht haben, wie und wo sie leben möchten und wer Assistenz leistet. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein Grundrecht aller.

Der Mensch steht im Mittelpunkt. Stationäre Angebote können nur in dem Maße abgebaut, wie alternative Angebote aufgebaut werden. Die bestehende Angebotslandschaft muss so verändert werden, dass sie allen Betroffenen weiterhin ihren vollständigen Unterstützungsbedarf gewährleistet. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Sozialwirtschaft.

Unter www.bi-daheim.de sind die Listen der Erstunterzeichner und Unterstützer einsehbar. „Daheim statt Heim“ gibt es inzwischen auch in Österreich.