Barrierefreiheit

Die alltäglich erfahrbare Seite von Teilhabe und Nicht-Diskriminierung ist umfassende Barrierefreiheit. Aber wer kennt die ganz praktischen und alltäglichen Auswirkungen dieses Begriffs? Geht es nur um abgeschrägte Bürgersteigkanten? Barrierefreiheit ist eine umfassende gesellschaftliche Vision – nicht nur für Menschen mit Behinderung! Sondern auch für ältere Menschen, Mütter mit Kinderwagen, zeitweilig Mobilitätseingeschränkte … Gebäude, Dienstleistungen und Informationen müssen zugänglich sein: ohne fremde Hilfe und für alle.
Um Diskriminierung auszuschließen, ist Barrierefreiheit Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen. Barrieren gibt es sicht- und fühlbar in unserer Umwelt. Das können z.B. öffentliche Verkehrsmittel sein, die für Mobilitätseingeschränkte gar nicht oder nicht ohne fremde Hilfe zu nutzen sind. Von Barrieren sollte aber auch gesprochen werden, wenn z.B. Schulneubauten für Kinder mit Behinderungen unerreichbar sind; diese Kinder werden dann in Sonderschulen abgeschoben. Und nicht nur Menschen mit Behinderung sind von umfassender Teilhabe ausgeschlossen, sondern  auch alte Menschen: Anstelle gemeindenahen Wohnens und Lebens heißt die die Endstation Altenheim.

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 8,4 Millionen Menschen mit Behinderung, mithin ca. jeder zehnte Bundesbürger. Der Bremer Programmentwurf für das neue Grundsatzprogramm der SPD fordert deren umfassende Teilhabe, und er benennt die entscheidende Prämisse: „Voraussetzung hierfür ist die Barrierefreiheit in allen Lebensfeldern, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können.“ Aus dem Schutz vor Diskriminierung und jeder Art von Sonderlösungen (detailliert beschrieben im 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) ergibt sich das Leitbild Barrierefreiheit. Erstmals war es im § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (in Kraft getreten 2002) formuliert worden:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Der Gesetzestext benennt zahlreiche Aspekte staatlichen und zivilrechtlichen Handelns. In der Zusammenschau zeigen diese, was Barrierefreiheit konkret bedeutet:

Gestaltete Lebensbereiche: Eine Felswand oder ein Sandstrand sind natürliche Lebensbereiche. Sobald jedoch der Mensch planend oder bauend eingreift, kann er für Barrierefreiheit sorgen. So kann die Seilbahn oder der Bootssteg für alle Menschen zugänglich sein – oder eben nicht! Aber nicht nur Gebäude und Wege, sondern auch Fahrkarten-Automaten und Internetseiten müssen erreich- und bedienbar sein. Die praktische Verwirklichung von Barrierefreiheit besteht z.B. in der Übertragung von Gesetzen, Verordnungen und Formularen in eine einfache, wenig komplexe Sprache.

‘Zugänglich’ bedeutet mehr als erreichbar! So wichtig stufenlose Zugänge zu Gebäuden sind: die Kommunikation mit Ämtern, Verwaltungen und Gerichten muss auch für sinnesbehinderte Menschen möglich sein

  • … in allgemein üblicher Weise: Hier geht es um eine sublime Ebene der Diskriminierung. Noch bis vor wenigen Jahren wurden Rollstuhlfahrer bei der Deutschen Bahn im Gepäckwagen befördert. Der Eintritt in öffentliche Dienststellen, aber auch im Museen und Restaurants durch den Hintereingang ist gängige Praxis. § 8 BGG sieht zwar  barrierefreie Neubauten „des Bundes und seiner Anstalten, Körperschaften etc.“ vor. Der im Alltag wichtige Bereich privater Gebäude ist gleichfalls zu beachten.
  • … ohne besondere Erschwernis: Wenn der Besuch im Einwohnermeldeamt oder die Reise mit dem ICE eigens angemeldet werden muss, dann liegt eine besonders stigmatisierende Einschränkung vor.
  • … grundsätzlich ohne fremde Hilfe: Wenn Reisende – nach vorheriger Anmeldung – von mehreren Helfern aus dem Rollstuhl / in den Zug / in den Rollstuhl gehoben werden müssen, dann ist dies demütigend, aber auch logistisch umständlich und unzuverlässig: sind die Helfer im richtigen Moment am richtigen Ort? Gibt es personelle Ressourcen für die Hilfeleistung, oder wird diese je nach Verfügbarkeit gewährt? Barrierefreiheit bedeutet die Benutzung von Gebäuden, Geräten oder auch Software aus eigenen Kräften; alle (!) Menschen sind dann souverän Handelnde, nicht Objekt fürsorglicher Bemühungen. Barrierefreiheit kann auch bedeuten, die notwendigen Hilfsmittel oder Assistenzpersonen mitnehmen und einsetzen zu können.

Durch die Debatten um Barrierefreiheit geistert (häufig eher unterschwellig als offen) die folgende Meinung: „Da werden mit hohem Aufwand behindertengerechte Kindergärten, Finanzämter, Schwimmbäder und Kinos errichtet, und das alles geschieht nur für eine proportional kleine Randgruppe!“ Wer so denkt, ignoriert nicht nur den eingangs genannten Anteil behinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung; er offenbart zudem einen verengten Begriff von Behinderung. Wie viele Menschen sind auf eine Arztpraxis angewiesen, die sich eben nicht in der fünften Etage eines aufzuglosen Altbaus befindet?

Eine gut erreichbare, schwellenfrei zugängliche Praxis ist kein überflüssiger Luxus für Wenige, sondern sollte selbstverständliches Merkmal einer barrierefreien Lebenswelt sein. Dient sie doch zahlreichen Zielgruppen: alten Menschen, Bewegungseingeschränkten, Müttern mit Kinderwagen, der Schülerin mit gebrochenem Bein – und eines Tages wohl auch jenen, die die Notwendigkeit (oder besser: die Selbstverständlichkeit) barrierefreien Bauens ignorieren und mit dem Hinweis auf Kosten, Umstände, Denkmalschutz etc. alles belassen wollen, wie es ist.

Eminent wichtig ist umfassende Barrierefreiheit: Leider finden sich immer noch viel zu oft so genannte Insellösungen. Mobilitätseingeschränkten ist z.B. nicht damit gedient, die S-Bahn nutzen zu können, aber dann beim Umsteigen in die U-Bahn an einer Treppe zu scheitern! Die Verwirklichung ausnahmsloser „Schwellenfreiheit“ ist der einzig zielführende Weg zu einem vorsorgenden Sozialstaat. Dieser gewährleistet gleichberechtigte Teilhabe als Startbedingung. Manche ‚Behinderung’ löst sich in Luft auf, wenn die umgebende Lebenswelt nicht länger den normalen Alltagsvollzug behindert.

Wenn es gelingt, umfassende Barrierefreiheit zur Regel zu machen: in den Köpfen, in Gesetzen und im administrativen Handeln, schließlich in der Benutzeroberfläche unserer Gesellschaft – dann wird das sozialpolitische Leitbild des neuen SPD- Grundsatzprogramms gelebter Alltag.

Broschüre zum barrierefreien Wohnraum herunterladen (pdf)

Homepage des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit