Politik für Menschen mit Behinderung
Als Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion ist es meine Aufgabe, alle Vorlagen im Deutschen Bundestag, die das Leben von Menschen mit Behinderung betreffen, zu begleiten und mitzugestalten. Dies ist nicht allein eine sozialpolitische Aufgabe, sondern zieht sich durch alle Politikfelder. Arbeits-, Sozial-, Gesundheits-, Entwicklungs-, Bau-, Verkehrs- und Sportpolitik sind nur einige der Bereiche. Im Deutschen Bundestag werden so alle Gesetze überprüft, welche Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderung durch sie entstehen könnten.
Dabei setze ich mich als Sozialdemokratin aktiv für folgende politische Leitsätze ein:
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1. Selbstbestimmtes Leben – „Nichts über uns ohne uns“!
Menschen mit Behinderung werden in unserer Gesellschaft oftmals unterschätzt und deshalb oft nicht nach ihrer Meinung gefragt. Das ist falsch und menschenunwürdig! Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung zu äußern und darüber mitzuentscheiden, wie seine Angelegenheiten geregelt werden sollen. Natürlich kann man das nur im Rahmen der vorhandenen Fähigkeiten – deshalb muss jeder auch aktiv vom Staat und den Mitmenschen dabei unterstützt werden, sich einzubringen. Das bedeutet: „Nichts über uns ohne uns“!
Die Vereine und Verbände der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung sowie die vielen ehrenamtlich Tätigen Menschen mit Behinderung sind wichtige Partner und Eckpfeiler im politischen System. Sie geben Rat und zeigen auf, welche Bedürfnisse Menschen mit Behinderung haben. Ihre fachliche Kompetenz und Nähe zur Lebenswirklichkeit der Menschen helfen mir bei meiner Arbeit und sorgen dafür, dass politische Ansprüche auch mit realen Verhältnissen verbunden bleiben.
So führt die SPD-Bundestagsfraktion seit zwei Jahren die „Werkstatträtekonferenz“ durch. Gemeinsam mit den Verbänden der Werkstatträte auf Landes- und Bundesebene beraten wir uns zu wichtigen Fragen der Arbeit im Deutschen Bundestag und zur Arbeit der Werkstatträte vor Ort. Dort können sich Politiker und Werkstatträte gleichberechtigt zu politischen Fragen äußern und gemeinsam nach Lösungen für Probleme suchen. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll für alle einsehbar. -
2. Leben zu Hause statt in einem Heim – „Daheim statt Heim“!
Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu wählen, wo er leben möchte. Das gilt für alle Menschen! Menschen mit Behinderung wird in unserem Land leider noch immer zu oft verwehrt, dies selbst entscheiden zu können. Dazu zählen auch viele ältere pflegebedürftige Menschen. Studien belegen, dass nahezu alle Menschen lieber in ihrer eigenen Wohnung wohnen wollen als in ein Heim oder eine betreute Wohnform zu ziehen. Sie wollen auch selbst wählen können, wer sie versorgen und unterstützen soll. Diesem Anspruch hat sich auch die von mir gegründete Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ verschrieben. Sie will ein kommunales Hilfe- und Unterstützungsangebot für alle Menschen, damit sich alle Menschen frei entscheiden können, wo sie leben wollen und wer sie versorgen und unterstützen soll.
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3. Menschen mit Behinderung gehören in unsere Mitte und nicht in Sondereinrichtungen – “Inklusion”!
Menschen mit Behinderung dürfen nicht länger in Sondereinrichtungen gefördert werden, sondern inmitten unserer Gesellschaft!
Die Werkstätten, Wohnheime und Sonderschulen waren eine wichtige Errungenschaft des Sozialstaates des 19. und 20. Jahrhunderts. Sie haben Menschen mit Behinderung aus dem Elend und der Ausgrenzung in der Gesellschaft herausgeholt. Es zeichnet sich aber seit vielen Jahren ab, dass Menschen mit Behinderung nicht immer mit dieser Situation zufrieden sind. Sie wollen von anderen akzeptiert werden und ihren Beitrag leisten – sei es in der Freizeit oder im Arbeitsleben. Das geht jedoch nur, wenn sie auch die Möglichkeit haben, aus Schutzräumen wie Werkstätten und Wohnheimen heraus zu kommen. Nicht das Interesse der Institutionen sondern das Interesse und die Grund- und Menschenrechte des Individuums sind hierfür entscheidend. Solche Sondereinrichtungen bzw. Schutzräume sorgen für Sicherheit und Vertrauen, sie grenzen aber unbeabsichtigt aus. -
4. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Lange Jahre haben Menschen mit Behinderung gemeinsam mit der rot-grünen Bundesregierung an einem Gesetz gearbeitet, dass die Teilhabe an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens sicherstellen sollte. Jeder Mensch mit Behinderung sollte die gleichen Chancen haben, seine Fähigkeiten in die Gesellschaft einzubringen und sein Leben selbstbestimmt leben zu können. Das ist mit dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) geschehen. Darin ist festgehalten, wer welche Leistung zur Teilhabe erhalten kann. Unter anderem ist festgeschrieben, dass alle Sachleistungen auch als Geldleistung erhältlich sein müssen – das ist das Persönliche Budget. Hier werden Menschen mit Behinderung zum Arbeit- und Auftraggeber nach dem Motto: “Jetzt entscheide ich!”. Das ist ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit und eine große Errungenschaft moderner sozialdemokratischer Politik für Menschen mit Behinderung.
Auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2006 gehört dazu. Deutschland hat diese im März 2007 unterschrieben und hat sich damit aktiv für die Förderung der Gleichbehandlung und der Inklusion von Menschen mit Behinderung eingesetzt. Die SPD war in der großen Koalition maßgeblich für dieses politische Ziel verantwortlich. Für mich als Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion ist die Konvention ein grundlegendes Dokument des politischen Willens, Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft zu holen! Dazu gehören z.B. Bildungschancen, Arbeitsmöglichkeiten, Antidiskriminierung, Assistenz und Selbstbestimmung!

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